Minijob = Minirechte?
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Arbeitnehmerkammer Bremen-Nord Lindenstr. 8, 28755 Bremen
Habe ich als Minijobber:in die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte?
Der Begriff Minijob hat sich mittlerweile durchgesetzt für Arbeitsverhältnisse auf 450-Euro-Basis. Doch der Begriff ist trügerisch, denn viele verbinden mit einer geringeren Bezahlung und einem geringeren Arbeitsumfang auch geringere Rechte. Doch wie sieht die Realität aus? Kann ich genauso Urlaub nehmen wie mein vollzeitbeschäftigter Kollege und habe ich auch Anspruch auf Bezahlung, wenn ich krank bin?
Im Vortrag erläutert die Rechtsberaterin Bettina von Estorff, welche Rechte sich auch aus einem geringfügigen Arbeitsverhältnis ergeben und wie der Minijob sich auf weitere Arbeitsverhältnisse auswirkt. Auch die Frage, ob ich rentenversichert bin oder wie sich der Minijob steuerlich auswirkt, ist Bestandteil der Veranstaltung.
Der Eintritt ist frei; um eine Anmeldung unter 0421-669500 oder online wird gebeten.
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