Minijob = Minirechte?
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Arbeitnehmerkammer Bremen Bürgerstr. 1, 28195 Bremen
Habe ich als Minijobber die gleichen Rechte wie ein Vollzeitbeschäftigter?
Der Begriff Minijob hat sich mittlerweile durchgesetzt für Arbeitsverhältnisse auf 450-Euro-Basis. Doch der Begriff ist trügerisch, denn viele verbinden mit einer geringeren Bezahlung und einem geringeren Arbeitsumfang auch geringere Rechte. Doch wie sieht die Realität aus? Kann ich genauso Urlaub nehmen wie mein vollzeitbeschäftigter Kollege und habe ich auch Anspruch auf Bezahlung, wenn ich krank bin?
Im kostenlosen Online-Vortrag wird erläutert, welche Rechte sich auch aus einem geringfügigen Arbeitsverhältnis ergeben und wie der Minijob sich auf weitere Arbeitsverhältnisse auswirkt. Auch die Frage, ob man rentenversichert ist oder wie sich der Minijob steuerlich auswirkt, ist Bestandteil der Veranstaltung.
Der Link zum Video-Livestream wird rechtzeitig an dieser Stelle bekanntgegeben. Während des Streams können anonym Fragen per Chat gestellt werden.