Richtig oder falsch? Rechtsirrtümer im Arbeitsalltag
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Arbeitnehmerkammer Bremen Bürgerstr. 1, 28195 Bremen
Während einer Arbeitsunfähigkeit dürfen Arbeitnehmer:innen nicht gekündigt werden. Der Arbeitgeber muss immer ein gutes Zeugnis ausstellen. Eine Kündigung darf erst nach zwei Abmahnungen ausgesprochen werden. Stimmt das – oder nicht? Viele arbeitsrechtliche Ammenmärchen halten sich hartnäckig – dabei sind sie von der Wahrheit in der Regel weit entfernt. Der Rechtsberater Dr. Alireza Khostevan räumt in seinem Vortrag mit Rechtsirrtümern im Arbeitsalltag auf – und das mit einem Augenzwinkern.
Der Eintritt ist frei. Interessierte melden sich bitte wahlweise telefonisch, per E-Mail oder online an.
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