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Schulkind
Ab dem 22. Juni werden im Land Bremen wieder alle Schulbänke gedrückt. Damit soll einen knappen Monat vor den Sommerferien der Unterricht für alle Grundschülerïnnen im "eingeschränkten Regelbetrieb" wieder stattfinden. So hat es der Bremer Senat am 9. Juni 2020 beschlossen und damit seinen Stufenplan im Zuge der schrittweisen Kita- und Schulöffnungen ergänzt.
Hintergrund sind auch wissenschaftliche Studien, die zu dem Ergebnis kommen, dass Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren als Überträger des Virus eine untergeordnete Rolle spielen. Ob deshalb auch die Abstandsregel vom 1,5 Metern in Schulen und Kitas aufgehoben werden kann, wird derzeit noch diskutiert.
Bildungssenatorin Claudia Bogedan erklärt dazu: "Wir müssen für Kinder und auch für Eltern Wege in eine gesellschaftliche Normalität finden. Eine vollständige Rückkehr zur Betreuung und dem Unterricht der Vor-Corona-Zeit kann es aber nicht geben. Die Pandemie ist nicht vorbei, aktuelle Schritte finden immer vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens statt. Der Stufenplan bleibt deshalb bestehen. Stufen der Öffnung, die bisher erklommen worden sind, könnten – bei einem veränderten Infektionsgeschehens – auch wieder zurückgenommen werden."
Unter Berücksichtigung des bisherigen Infektionsgeschehens, der Hygieneregeln sowie der jeweiligen Personal- und Raumsituation gelten jetzt folgende Regelungen:
Für Kitas
Ab 15. Juni 2020 sollen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege im Land Bremen in den eingeschränkten Regelbetrieb übergehen. Das heißt, dass allen Kindern, die für das laufende Kitajahr angemeldet sind, ein möglichst umfangreiches Betreuungsangebot gemacht werden muss, mindestens jedoch 20 Stunden in der Woche. Einrichtungen, die einen höheren Betreuungsumfang als 20 Wochenstunden leisten können, sollen bevorzugt den Bedarf von Erziehungsberechtigten berücksichtigen, die berufstätig sind. Die Betreuungszeiten, die während der Pandemie bisher für Kinder in der Notbetreuung gegolten haben, dürfen nicht verringert werden, es sei denn, es gibt gravierende personelle Engpässe in der entsprechenden Einrichtung. Sollte es dennoch zu Einschränkungen des Betreuungsumfangs kommen, sind Eltern möglichst schnell zu informieren, um berufliche Planungssicherheit zu haben. Die unterschiedlichen Kindergruppen sollen räumlich getrennt in ihren Stammgruppen betreut werden, dies gilt auch für das Außengelände. Siehe auch unseren Artikel vom 27. Mai 2020.
Für Grundschulen
Bisher war geplant, dass ab dem 15. Juni die Hälfte aller Grundschülerïnnen in wechselnden Schichten unterrichtet werden. Obwohl bundesweit aktuell noch diskutiert wird, ob die Abstandsregelung für Grundschülerïnnen aufgrund der Studienerkenntnisse aufgwhoben werden kann, wird in Bremen der Präsenzunterricht an Grundschulen ab dem 22. Juni in der jeweiligen Klassenstärke für alle Jahrgangsstufen auf jeweils vier Unterrichtsstunden an vier Tagen in der Woche ausgeweitet. Der Unterrichts- und der Betreuungsbetrieb sollen dabei möglichst in getrennten Gruppen und Räumen stattfinden und auch die Fachkräfte sollen nach Möglichkeit nur in einer Gruppe eingesetzt werden. Damit ist ab dem 22.6. auch die Notbetreuung für Grundschulen beendet. Schülerïnnen, die zur Risikogruppe zählen oder in deren Familienumfeld sich Personen befinden, die zur Risikogruppe gehören, sind vom Präsenzunterricht befreit. Die Befreiung muss der Schule gemeldet werden.
Im Gegensatz zu Grundschulen ist an den weiterführenden Schulen eine Durchmischung der Lerngruppen kaum zu vermeiden. So erschweren die Größe der Schulen und die Organisation des Schulalltages, etwa durch Kurs- und Differenzierungssysteme sowie das Fachlehrerprinzip, ein Vorgehen wie in den Grundschulen. Dennoch ist die Zeit bis zu den Sommerferien dafür zu nutzen, insbesondere nach dem Ende der Abschlussprüfungen den Präsenzunterricht auch an den weiterführenden Schulen auszuweiten. Die Notbetreuung wird bis auf Härtefälle eingestellt. Schülerïnnen der 10. Jahrgänge können nach Beendigung der Abschlussprüfungen unter dem Vorbehalt entsprechender personeller und räumlicher Ressourcen an den jeweiligen Schulen freiwillig an bestehenden Unterstützungsangeboten teilnehmen, insbesondere dann, wenn sie auf eine Gymnasialen Oberstufe gehen möchten. Aufgaben sollen in erster Linie zu Hause bearbeitet und in den Präsenzstunden besprochen werden.
Im Detail sind die Beschlüsse auf der Seite der Bildungssenatorin nachzulesen.