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Betroffenenrat. Bremen sagt nein
2021 wurde der Bremer Betroffenenbeirat zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gegründet. Seither setzen sich zehn Mitglieder gemeinsam für ein Ziel ein: Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen. Für die kommenden vier Jahre ab 2025 sucht der Rat neue ehrenamtliche Mitglieder aus Bremen und Bremerhaven.
Nur mit dem Erfahrungswissen der Mitglieder gelingt es der Politik, bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen die Bedarfe der Betroffenen im Blick zu behalten.
Inzwischen hat sich der Betroffenenbeirat als wichtiges Instrument zur Umsetzung des Landesaktionsplans Istanbul-Konvention etabliert. So waren die Mitglieder beispielsweise an den Gesprächen zum Aufbau einer Gewaltschutzambulanz im Klinikum Bremen-Mitte beteiligt. Die Mitglieder, die alle unterschiedliche geschlechtsspezifische Gewaltformen erlebt haben, prüfen zum Beispiel die Maßnahmen des Bremer Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, um sicherzustellen, dass die Anliegen und Standpunkte der Betroffenen darin einfließen. Sie geben Betroffenen eine Stimme und bringen sich im Rahmen ihrer Arbeit in verschiedenen Arbeitsgruppen und bei Fachveranstaltungen ein.
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich Personen, die ihren Wohnsitz in Bremen oder in Bremerhaven haben, mindestens 18 Jahre alt sind und selbst von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen waren. Gesucht werden Betroffene, die motiviert sind, ihre Erfahrungen zu nutzen, um sich gesellschaftlich zu engagieren. Dabei ist es besonders wichtig, dass die Erlebnisse schon länger zurückliegen und verarbeitet sind.
Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2025 über diesen Link: bremen-sagt-nein.de/bewerbung-betroffenenbeirat/.