Während uns die Pandemie auf der einen Seite auszubremsen scheint, treibt sie auf der anderen Seite auch Entwicklungen an. Schon vor der Pandemie waren Bremens Frauenhäuser überlastet, im Mai 2020 beschloss die Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz dann, zusätzliche Unterkünfte zum Schutz vor häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder anzumieten. Am Dienstag, den 8. Dezember 2020, wurde die Verlängerung der Maßnahme entschieden.
Damit kommt Bremen der Umsetzung der "Istanbul Konvention" nach, dem „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“. Der Menschenrechtsvertrag wurde am 11. Mai 2011 vom Europarat in Istanbul beschlossen und trat am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen.
Zunächst sollen in Bremen vorerst befristet bis zum 30. Juni 2021 zusätzliche Wohnungen angemietet werden, die in das reguläre System der Frauenhausfinanzierung überführt werden können, und nicht nur als Übergangslösung zur Verfügung stehen.
2019 gab es in Deutschland über 141.000 erfasste Opfer von häuslicher Gewalt - 81 Prozent davon Frauen, so das Ergebnis einer Auswertung des Bundeskriminalamts im Auftrag des Bundesfamilienministeriums. "Sowohl die Aufstockung weiterer Plätze in Frauenhäusern, als auch die Umsetzung der Istanbul-Konvention sind für uns von großer Wichtigkeit", erklärt dazu Bremens Gesundheitsenatorin Claudia Bernhard. "Gerade auch in der Pandemie, während und nach den unvermeidlichen einschränkenden Maßnahmen, müssen von Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen umgehend die Möglichkeit haben, sich dem Täter entziehen zu können."
Weitere Informationen und Telefonnummern aller Bremer Frauenhäuser sind hier zu finden.