Carolin Hinz BTZ Bremer Touristik-Zentrale
Ischa Freimaak!
Der Bremer Senat hat am Dienstag, den 8. September, grünes Licht für den 985. Bremer Freimarkt gegeben. Danach mussten die Schausteller entscheiden, ob die Durchführung unter den vom Senat gestellten Bedingungen überhaupt wirtschaftlich für sie tragbar wäre.
UPDATE Am 11. September 2020 fiel die Entscheidung: Der Freimarkt findet statt!
Bettina Robrahn-Böker, Geschäftsführerin der Veranstaltungsgesellschaft Bremer Schausteller erklärt: „Wir wollen beweisen, dass Corona und Rummel sich nicht ausschließen." Jetzt entwickelt der Schaustellerverband die nötigen Hygienekonzepte, um vom 2. Oktober bis zum 1. November 2020 mit "Ischa Freipaak" einen gelungenen Freimarkts-Ersatz stattfinden zu lassen, der besonders familienfreundlich werden soll. Also eher ein Freizeitpark für Kinder und Eltern, woraus sich der Name erklärt.
"Ein Freizeitpark unter Corona-Bedingungen ist wirtschaftlich eine große Herausforderung für die Schausteller", räumte Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt ein. Daher unterstützt der Senat die Schaustellerïnnen, indem sie die Flächen kostenfrei nützen dürfen. Außerdem übernimmt Bremen die Kosten für die Umsetzung des Hygienekonzeptes und die Werbung. Der Senat geht hierfür von einem Betrag von bis zu 800.000 Euro aus. Die Schausteller erheben außerdem erstmals einen Eintrittspreis von 1 Euro pro Person.
Denn die Auflagen haben es in sich und die Corona-Ausgabe der fünften Bremer Jahreszeit würde deutlich eingeschränkt ausfallen. Die Voraussetzungen, unter denen das liebste Volksfest der Bremerïnnen ab Mitte Oktober - mit dem Start der Herbstferien - für die Dauer von vier Wochen 2020 stattfinden dürfte, lauten:
- das komplette Gelände auf der Bürgerweide muss eingezäunt werden
- alle Besucherïnnen müssen sich (ähnlich wie bei Restaurantbesuchen) registrieren
- maximal 6000 Gäste dürfen gleichzeitig auf dem Marktgelände sein
- in den Eingangs- und Wartebereichen und vergleichbaren Orten, an denen keine Abstände eingehalten werden können, gilt Maskenpflicht
- Alkoholausschank und -konsum sind verboten
- Festzelte wie das Bayernzelt wird es nicht geben
- um 22 Uhr ist Feierabend
- es muss ein mit dem Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept von den Schaustellerïnnen vorgelegt werden
Bürgermeister Andreas Bovenschulte erklärt dazu: "Mehr Familie, weniger Party – das verlangt leider die Corona-Pandemie, auch wenn wir alle uns natürlich den Freimarkt wünschen würden, den wir in den vergangenen Jahren lieb gewonnen haben. Aber den können wir uns in diesem Jahr nicht erlauben."
2. UPDATE Nachdem seit dem 25. September 2020 die Corona-Fallzahlen in der Stadtgemeinde Bremen stark angestiegen sind, hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz am 2. Oktober eine Veränderung der Corona-Verordnung vorgenommen: Statt der bisher vorgesehenen 6000 Personen, die sich gleichzeitig auf dem Freipark-Gelände befinden dürfen, gilt jetzt eine Begrenzung auf 3000 Personen.
3. UPDATE Durch das Überschreiten des Inzidenz-Werts von 50 am Mittwoch, den 7. Oktober, wurde der Freipark vorerst geschlossen. Sobald der Grenzwert wieder stabil unter 50 liegt, kann die Schließung aufgehoben werden.