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Corona, Mundnaseschutz, Schule, Schulkind
Bremen intensiviert seine Schutzmaßnahmen, um die Präsenz in Kitas und Schulen zu ermöglichen beziehungsweise auszuweiten. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. März 2021 bis zu den Osterferien, die am 29.3. beginnen. Dafür werden jetzt Selbsttests und eine Ausweitung der Maskenpflicht eingeführt.
Ab dem 1.3.21 gehen nach dem Senatsbeschluss vom 16.2.21 alle Kitas zurück in den eingeschränkten Regelbetrieb. Für Grundschulen und Halbgruppen ab der 5. Klasse gilt ab dann wieder die Präsenzpflicht. Bis dahin bleiben für den Schulbereich die aktuell gültigen Maßgaben bestehen, um allen Schulen genügend Zeit für den Übergang zu geben.
Die Richtlinien, in die 40 wissenschaftliche Studien eingeflossen sind, wurden von einer Gruppe von Wissenschaftler:innen, Pädagog:innen und Eltern verfasst. Die dort festgelegten Empfehlungen zur Vereinbarung von Corona-Prävention und Präsenzunterricht in altersspezifischen Differenzierungen verfolgen das Ziel, den Präsenzunterricht für möglichst viele Schüler:innen zu gewährleisten.
Für Kitas gilt ab dem 1. März 2021
Für Kitas in der Stadtgemeinde Bremen gelten ab spätestens dem 1. März 2021 der eingeschränkte Regelbetrieb nach Stufe 1 des Reaktionsstufenplans sowie eine Maskenpflicht:
- Das Tragen einer medizinischen Maske wird für alle Beschäftigten in Kitas verbindlich vorgeschrieben. Ausgenommen ist das Erziehungspersonal in reinen U3-Gruppen. Ihnen wird das Tragen einer Maske aber empfohlen.
- Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske gilt ebenso für alle Personen ab 10 Jahren, die die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung betreten.
- Unter Einhaltung entzerrender Wegeführungen und einer generellen Maskenpflicht für Eltern und Personen ab dem 10. Lebensjahr dürfen diese die Einrichtungen wieder betreten.
- Gruppenübergreifendes Arbeiten für bis zu zwei Gruppen bzw. einer Kohortengröße von maximal 40 Kindern ist drinnen wie draußen zulässig.
- Pädagogische Fachkräfte sollen grundsätzlich nur in einer Kohorte eingesetzt werden.
- Frühförderung darf uneingeschränkt stattfinden.
In Schulen gilt ab dem 1. März 2021
Aufgrund des unterschiedlichen Infektionsgeschehens werden die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven in unterschiedlichem Tempo bei der weiteren Öffnung des Präsenzbetriebs in Grundschulen vorgehen. Für die Stadt Bremen gilt:
- Für Schüler:innen ab Jahrgangsstufe 5 ist das Tragen einer Alltagsmaske im Unterricht verpflichtend.
- Ab Klasse 10 und für alle anderen Personen ab 16 Jahren gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
- Für Grundschulen die Rückkehr zum Präsenzbetrieb in voller Klassenstärke (in Bremerhaven bis zu den Osterferien in Halbgruppen).
- Für alle Schüler:innen ab der Jahrgangsstufe 5 wird der Unterricht im Wechselmodell fortgesetzt. Für die Klassenstufen 5 und 6 wird eine Notbetreuung angeboten.
- Schüler:innen der Abschlussjahrgänge einschließlich des ersten Jahres der Qualifikationsphase der GO und der Jahrgangsstufen mit Versetzungsrelevanz schreiben Klausuren und schriftliche Arbeiten in Präsenz. Die Schulen gewährleisten dabei die Einhaltung der geltenden Hygienekonzepte und Abstandsregelungen.
- Für berufsbildende Schulen gilt: Der Unterricht ist für alle Bildungsgänge und Klassen auf ein schulorganisatorisch sinnvolles Modell mit abwechselnden Präsenzphasen (z.B. in Halbgruppen) zu organisieren.
- Schüler:innen, die selbst zur Risikogruppe gehören, in deren direktem persönlichen Umfeld Personen der Risikogruppe leben oder die andere schwerwiegende Gründe nachweisen, erhalten auch weiterhin ein Angebot zum Distanzlernen.
Testungen in der Stadtgemeinde Bremen
Zur Gewährleistung der Gesundheit werden den Beschäftigten in Kitas und Schulen Schnelltests zur Verfügung gestellt. Damit bekommen alle die Möglichkeit, zweimal pro Woche einen Selbst-/ bzw. Schnelltest durchzuführen. Im Falle eines Positivbefundes erfolgt umgehend eine Quarantäne der betreffenden Person und eine erneute Testung mit einem PCR-Test.
In der Stadtgemeinde Bremen werden neben der Möglichkeit für Beschäftigte, sich jederzeit im Corona-Walk-In (MVZ Bremen) anlass- und/oder symptombezogen testen zu lassen, weiterhin Radartestungen, also Stichprobentests, an ausgewählten Kitas und Schulen sowohl für die dort Beschäftigten als auch für die Kinder angeboten.