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Kita Erzieher
Der Senat hat weitere Lockerungen bei gleichzeitiger Kontrolle der Pandemie beschlossen, die die Bereiche Schule und Kita, Einzelhandel, Gastronomie und Pflege betreffen. Direkt nach der Senatssitzung vom Dienstag, den 12. Mai, fassen wir die Beschlüsse zu den neuen Regelungen zusammen.
Bürgermeister Andreas Bovenschulte betont, dass es dem Senat dabei vor allem um Erleichterungen für Eltern, Kinder und die Wirtschaft geht, die aber immer unter dem primären Aspekt der Gesundheit aller getroffen und abgewogen werden müssen. Nächster Stichtag für alle heute beschlossenen Lockerungen ist der 18. Mai 2020.
Im Bereich der Kitas und Schulen ist das Ziel, bis spätestens zum 1. Juni 50 Prozent aller Kinder den Besuch ihrer Einrichtungen vor den Sommerferien zu ermöglichen.
Bislang sind 20 Prozent aller Kitakinder in Bremen in Notbetreuungen untergebracht.
- Zusätzlich sollen ab dem 18.5. auch Kinder mit einem CITO-Sprachförderbedarf wieder mindestens 15 Stunden pro Woche in die Kita gehen.
- Ab dem 1.6. werden die Kitas außerdem für alle Vorschulkinder geöffnet.
- Über weitere Zielgruppen, die ab dem 15.6. wieder in die Kita gehen können, wird aktuell beraten. Ziel ist es, dass spätestens ab dem 15. Juni 50 Prozent aller Kitakinder wieder in ihrer gewohnten Einrichtung betreut werden.
Im Bereich der Schulen sollen schon spätestens ab dem 25. Mai alle Schülerïnnen an mindestens 2 Tagen beziehungsweise 8 Stunden pro Woche am normalen Präsenzunterricht in ihrer Schule teilnehmen können.
Bildungssenatorin Claudia Bogedan erklärte, dass dies die größtmöglichen Schritte im Bezug auf weitere Öffnungen seien. Ab Montag, den 18. Mai, sollen alle Eltern vom Senat Programme erhalten, in denen sie darüber informiert werden, wann genau ihr Kind beschult wird. Diese Elternbriefe werden über die Schulen an die betroffenen Familien verteilt.
Im Bereich der Pflege wurde beschlossen, dass alle Einrichtungen bis zum 18.5. Konzepte erarbeitet haben sollen, die eine vollständige Öffnung für Besuche von Verwandten ab dem 25.5. ermöglichen. Außerdem wurde beschlossen, dass Beschäftigte in der Altenpflege einen einmaligen Bonus von 1500 Euro erhalten, der vom Bund und vom Land Bremen finanziert wird. Auf einen Arbeitgeberanteil verzichtet Bremen, aber der Senat drängt laut Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt nochmals auf die schnelle Einigung der Arbeitgeber auf allgemeingültige Tarife in der Altenpflege.
Ab dem 18.5. soll der Einzelhandel auch mit Verkaufsflächen über 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen. Voraussetzung ist, dass weiterhin alle Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden (können) und pro Kunde 10 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen.
Auch sämtliche Gastronomie sowie Hotels und andere touristische Betriebe dürfen ab dem 18.5 wieder öffnen, sofern sie die Schutzmaßnahmen ergreifen und ein Hygiene- und Arbeitsschutzkonzept vorlegen. Dieses Konzept muss unter anderem beinhalten, dass Vorschriften wie 1,5 Meter Abstand zwischen den Tischen eingehalten werden können. Außerdem ist vorgeschrieben, dass Gäste zur Infektionsrückverfolgung ihren Namen und Handynummer im Restaurant hinterlassen, wo sie drei Wochen lang aufbewahrt werden. Die detaillierten Vorschriften werden den Gastronomie-Inhaberïnnen in dieser Woche überreicht.
Das Verbot für Großveranstaltungen wurde erweitert: Zusätzlich zu Open-air-Events mit mehr als 1000 Besucherïnnen sind bis zum 31.8. auch Veranstaltungen mit mehr als 200 Gästen in geschlossenen Räumen untersagt. Regelungen für Events unter 200 Besucherïnnen werden jetzt in Abstimmung mit den Veranstalterïnnen getroffen und schnellstmöglich, spätestens bis zum 18.5., beschlossen.
Die Beschlüsse sind auf der Interseite des Bremer Senats im Detail nachzulesen, hier der Fahrplan zur Kita- und Schulöffnung.
Details zur Corona-Schutzverordung für Bremen sind hier veröffentlicht.