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Gerichtsurteil, Familienrecht
Wie wichtig ist die elterliche Sorge – und was passiert bei einer Trennung?
Es gibt viele Paare, die nicht verheiratet sind, gemeinsame Kinder haben und sich keine Gedanken über das Sorgerecht machen. Sie betreuen die Kinder gemeinsam und entscheiden auch in allen Angelegenheiten gemeinsam. Problematisch ist es aber dann, wenn es zu einer Trennung kommt und der Kindesvater nicht das gemeinsame Sorgerecht hat. Denn nur verheiratete Eltern haben bei der Geburt des Kindes automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Bei Paaren, die nicht miteinander verheiratet sind, hat nach der Geburt des Kindes automatisch die Kindesmutter das Sorgerecht und der Kindesvater hat keines, wenn nicht gemeinsam beim Jugendamt oder Notar eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde. Im Falle der Trennung merken manche Väter erst sehr spät, was für gravierende Folgen es für sie hat, wenn sie nicht das gemeinsame Sorgerecht haben. Die Kindesmutter kann dann nämlich auch ohne Zustimmung des Kindesvaters umziehen und über alle wichtigen Belange des Kindes, wie zum Beispiel Kindergartenwahl, Schulwahl, Religion, Impfentscheidung und andere gesundheitliche Belange, allein entscheiden und braucht ihn nicht um Zustimmung zu bitten.
In meiner familienrechtlichen Praxis kommt es häufig vor, dass die Väter sich gar nicht bewusst sind, dass sie bei einer Trennung nur ein Umgangsrecht mit dem Kind, aber sonst keine Mitbestimmungsrechte über die Belange der Kinder haben.
Empfehlung für nicht verheirateten Eltern
Daher ist meine Empfehlung für nicht verheiratete Eltern, die gemeinsam Kinder erziehen, dass sie schon vor oder kurz nach der Geburt die gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgeben. Sofern die Kindesmutter damit nicht einverstanden ist, gibt es die Möglichkeit eines rechtlichen Antrages auf Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts beim Familiengericht.
Die gemeinsame Sorgeerklärung führt dann dazu, dass der Kindesvater die gleichen Rechte wie die Kindesmutter hat, dass über alle wichtigen Entscheidungen Einverständnis zwischen den Eltern bestehen muss und dass nicht ein Elternteil ohne die Zustimmung des anderen Elternteils umziehen darf.
Wenn eine Trennung der Eltern bereits besteht, ist es schwieriger für den Kindesvater die gemeinsame elterliche Sorge zu beantragen, da beispielsweise ein Grund für die Versagung der gemeinsamen elterlichen Sorge eine Hochstrittigkeit der Eltern sein kann. Es können also langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden, wenn schon vor oder kurz nach der Geburt die Eltern die gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgeben.
Zur Autorin:
Dr. Alexandra Kasten ist Fachanwältin für Familienrecht und veröffentlicht im Magazin Kinderzeit Bremen regelmäßig ihre Kolumne zu relevanten und aktuellen Themen des Familienrechts. Ihre Bremer Kanzlei ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Familienrecht & Mediation, Dr. jur. A. Kasten, Humboldtstr. 11-13, 28203 Bremen, 0421-25804690, kontakt@familienrecht-bremen.de, familienrecht-bremen.de