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Familien als Seismograph der Krise
Mit der Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar 2021 kommen auch weitere Verschärfungen der Kontaktbeschränkungen: Außer mit dem eigenen Haushaltsstand sind nur noch Treffen mit maximal einer weiteren, haushaltsfremden Person gestattet.
Obwohl Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte grundsätzlich eine "erfreuliche Entwicklung" für sein Bundesland feststellt, geht Bremen die Lockdown-Verlängerung inklusive Verschärfungen mit. Zwar hat sich der Inzidenzwert in der Stadt Bremen von 250 (Anfang November) auf 77 (Anfang Januar) verringert. Allerdings sind die neuen Zahlen noch unsicher, da während der Ferien und vergangenen Feiertage einerseits weniger getestet wurde und sich das Feiertagsgeschehen andererseits noch in wieder steigenden Werten niederschlagen könnte. Sollte sich der Inzidenzwert in Bremen - entgegen der Erwartungen - auf 200 oder mehr erhöhen, wird auch im Land Bremen der Aufenthaltsradius auf 15 Kilometer beschränkt werden.
Präsenzempfehlung statt Pflichtunterricht
Am Mittwoch, den 6.1.21, hat der Senat zudem konkrete Maßnahmen für Kitas und Schulen beschlossen. Demnach bleibt die Präsenzpflicht bis zum 31. Januar aufgehoben. Das heißt, Eltern entscheiden selbst, ob ihre Kinder zuhause oder in der Schule unterrichtet werden. Alle Lehrkräfte und Schülerïnnen können in den Schulen an kostenfreien Coronatests teilnehmen. Nach der Übergangsphase ab dem 18. Januar wird der Präsenzunterricht vor allem für die Jahrgänge 1 bis 6 sowie die Abschlussklassen ermöglicht und auch empfohlen. Für die anderen Jahrgänge ist ein Wechselmodell vorgesehen: eine Hälfte der Klasse lernt zuhause, die andere in der Schule, und am nächsten Tag umgekehrt.
Mehr Kinderkrankengeld in 2021
Für den Fall, dass Eltern ihre Kinder (unter 12 Jahren) coronabedingt zuhause betreuuen müssen, hat die Bundesregierung festgelegt, das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) zu gewähren. Das heißt also, dass jedem Elternteil in 2021 20 Tage insgesamt zur coronabedingten Kinderbetreuung zustehen, Alleinerziehenden 40 Tage. Die Tagesangaben gelten für Eltern mit einem Kind, bei mehr Kindern sind die Ansprüche etwas höher. Für die Beantragung müssen die Kinder nicht erkrankt sein. Der Anspruch gilt auch bei geöffneten Kitas und Schulen, sofern die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde - so wie es derzeit in Bremen der Fall ist. Gezahlt wird das Kinderkrankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse, dort müssen auch die Anträge gestellt werden.
Weitere Informationen zu Kita- und Schulöffnungen in Bremen sind hier zu finden.