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Familien, Ferien, Corona-Auszeit
Seit Ende September 2021 öffentlich wurde, dass bestimmte Familien die Finanzierung einer "Corona-Auszeit" beantragen können, kursieren die Gerüchte. Besser, man kennt die Fakten - denn die Ferienkostenübernahme betrifft nicht nur einkommensschwache Familien oder Leistungsempfänger. Die Einkommensgrenzen sind durchaus großzügig bemessen, und für den Großteil der Bremer Familien dürfte sich die Antragstellung lohnen.
Fakt ist: Vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022 übernimmt das Bundesministerium für Familie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in einer Familienerholungsstätte zu 90 Prozent. Bremens Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport bezuschusst die Reisekosten zusätzlich mit einer Tages-Freizeitpauschale für minderjährige Kinder. Damit geht's zwar nicht nach Malle, die beteiligten Jugendherbergen und Familien-Ferieneinrichtungen liegen allesamt in Deutschland - auch an Nord- und Ostsee -, aber dort kann man sicher sein, viele andere Kinder und Eltern zu treffen und außerdem ein familiengerechtes Freizeitprogramm vorzufinden.
Voraussetzung für eine einwöchige Corona-Auszeit ist ein Familieneinkommen unterhalb bestimmter Grenzen, das wiederum abhängig von der Familiengröße und dem Alter der Kinder ist. Unabhängig von Einkommensgrenzen kann sie in Anspruch genommen werden, wenn ein Familienmitglied mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent im Haushalt lebt.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze?
Sie richtet sich danach, welche und wie viele Personen im Haushalt leben oder ob Leistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung bezogen werden. Mindestens ein mitreisendes Kind muss minderjährig sein. Ausnahme: Ein Kind, egal welchen Alters, hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent oder ein Elternteil hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent und reist mit mindestens einem minderjährigen Kind. Dann spielt das Einkommen keine Rolle.
Beispiele: Bei einem Elternpaar mit einem Kind zwischen 14 und 17 Jahren liegt die Brutto-Jahreseinkommensgrenze bei 56.400 Euro. Bei einer/m Alleinerziehenden mit einem Kind von 6 bis 13 Jahren liegt die Grenze bei 41.592 Euro. Eine Ein-Elternfamilie mit 2 Kindern bis 5 Jahre darf 53.928 Euro im Jahr, also 4.494 Euro brutto monatlich verdienen, um die Förderung zu erhalten. Ob eine Familie für eine geförderte Familienferienzeit berechtigt ist, hängt also von ihrer individuellen Familien- und Einkommenssituation ab und wird mit diesem Formular ermittelt.
Sonderzuschüsse für Bremer Familien
Bremer Familien, die einen Urlaub über die „Corona-Auszeit“ gebucht haben, können bei der Bremer Daniel Schnakenberg Stiftung einen Antrag stellen und ihren Aufenthalt um bis zu eine Woche verlängern. Die Stiftung zahlt abhängig vom Einkommen der Familie einen Zuschuss von bis zu 15 Euro pro Tag und Person. Auch Familien, die einen Familienurlaub in einer Ferienstätte gebucht haben, die nicht auf der Liste der beteiligten Erholungsstätten steht, können bei der Stiftung einen Antrag auf Zuschuss stellen, der bis zu 15 Euro pro Tag und Person betragen kann.
Zu diesen Sonderleistungen der Stadt Bremen berät und informiert im Auftrag der Sozialbehörde die Daniel Schnakenberg Stiftung online unter www.schnakenberg-stiftung.de; per E-Mail an benckert@jugendinfo.de oder telefonisch unter 0421-33008911 (Mo - Fr, 9 bis 12 Uhr).