Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Verträge, Bestellungen, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen Verlag aus Bremen UG – nachfolgend „VAB“ – und ihren Kunden. Sie gelten unabhängig von der Art der Veröffentlichung und schließen insbesondere die Veröffentlichung von Anzeigen in Online-Branchenverzeichnissen ein. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der gesamten Geschäftsbeziehung. Soweit auch der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VAB vor, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen sind nur wirksam, wenn VAB sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis. Eine durch Telefax oder Email übermittelte Erklärung steht der Schriftform gleich.
§ 2 Auftragserteilung, Vertragsschluss und Vertragsinhalt
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, kommt der Vertrag zwischen VAB und dem Kunden zustande, wenn der Kunde das Auftragsformular von VAB unterschreibt. Telefonische Aufträge kommen zustande, wenn VAB den Auftrag des Kunden annimmt. Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden, kommen zustande, wenn die im Internet abgegebene Erklärung des Kunden VAB zugeht. Eine gesonderte Bestätigung von VAB an den Kunden ist nicht erforderlich.
Soweit ein Vertrag zustande kommt, ohne dass der Kunde den Anzeigentext oder das Beilagenmuster zur Verfügung stellt, haben die Parteien Inhalt und Form der Werbung miteinander abzustimmen. Macht VAB gegen den Inhalt oder die Form der Werbung Einwendungen geltend und erzielen die Vertragsparteien hierüber kein Einvernehmen, ist VAB berechtigt, den Vertrag zu kündigen, es sei denn die von VAB geltend gemachten Einwendungen betreffen keine schutzwürdigen Interessen von VAB Schutzwürdige Interessen von VAB sind insbesondere betroffen, wenn der Inhalt oder die Form der Werbung gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Bestimmungen verstoßen würde. Soweit der Vertrag mehrere Veröffentlichungen umfasst, zu denen der Kunde den Inhalt oder die Form der Werbung erst nach Vertragsschluss bei VAB einreicht, ist VAB unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, die Veröffentlichung einer Anzeige oder der Beilage abzulehnen bzw. solange zurückzustellen, bis berechtigte Einwendungen von VAB nicht mehr bestehen. Lehnt VAB eine Veröffentlichung oder mehrere bestimmte Veröffentlichungen ab oder stellt sie sie zurück, wird der Vertrag im Übrigen von dieser Ablehnung nicht berührt. Die Vergütung von VAB wird in diesem Fall nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 herabgesetzt. Von der Ablehnung eines Auftrags im Sinne dieses Absatzes unterrichtet VAB den Kunden unverzüglich.
Der Ausschluss von Konkurrenten des Kunden bei der Veröffentlichung von Anzeigen oder Beilagen bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Ein solcher Ausschluss betrifft nur die Veröffentlichung von Konkurrentenanzeigen auf derselben oder einer gegenüberliegenden Anzeigenseite, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. In den von VAB betriebenen Online-Branchenverzeichnissen ist ein Konkurrentenausschluss ausgeschlossen.
Der Kunde stellt bei Auftragserteilung sicher, dass der Auftrag Informationen über Höhe und Breite der beauftragten Anzeige enthält. Enthält der Auftrag des Kunden keine ausdrücklichen Vorgaben über die Höhe und Breite der beauftragten Anzeige, ist VAB berechtigt, die Höhe und Breite der Anzeige so zu gestalten, wie es dem mutmaßlichen Willen des Kunden entspricht. Soweit vorhanden, berücksichtigt VAB dabei insbesondere Erfahrungswerte und Absprachen, die sie aus der Zusammenarbeit mit dem Kunden erlangt hat. Soweit keinerlei Erfahrungswerte und Absprachen mit dem Kunden aus der bisherigen Geschäftsbeziehung bestehen, soll VAB vor der Veröffentlichung der Anzeigen mit dem Kunden Rücksprache halten, es sei denn, dies ist für eine der Vertragsparteien unzumutbar. Als unzumutbar gilt eine Rücksprache insbesondere dann, wenn die Veröffentlichung einer Anzeige an einen bestimmten Erscheinungstermin gebunden ist und dieser Termin im Falle der Rücksprache nicht sicher eingehalten werden könnte. Für den Umstand, dass die von VAB ausgewählte Höhe und Breite der Anzeige nicht auf Erfahrungswerten oder Absprachen mit dem Kunden aus der bisherigen Geschäftsbeziehung beruhen, trägt der Kunde die Beweislast.
Der Kunde kann nicht verlangen, dass eine Anzeige oder Beilage in einer bestimmten Ausgabe oder an einer bestimmten Stelle veröffentlicht wird, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
§ 3 Auftragsabwicklung
Soweit VAB hinsichtlich Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentümerin ist oder ihr Urheber- oder sonstige Rechte zustehen, behält sie sich das Eigentum bzw. die Ausübung der jeweiligen Nutzungsrechte vor. VAB weist darauf hin, dass jede vertraglich vorgesehene Verwendung oder Verwertung, insbesondere die Bearbeitung und Weitergabe, nicht ohne Zustimmung von VAB erfolgen darf. Soweit Unterlagen als vertraulich bezeichnet sind, verpflichten sich die Vertragsparteien, keinem Dritten über den Inhalt der bezeichneten Unterlagen Kenntnis zu verschaffen, es sei denn, dass dies für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung erforderlich ist.
Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb einer Woche nach dem Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Die Rüge gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesandt wird. Soweit der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt für alle Leistungen von VAB stattdessen § 377 HGB.
Der Kunde sendet die ihm von VAB übersandten Korrekturabzüge innerhalb der vereinbarten Frist zurück. Korrekturabzüge, die der Kunde nicht innerhalb dieser Frist zurücksendet, gelten als genehmigt. Ist eine Frist nicht ausdrücklich bestimmt, so beträgt sie eine Woche ab Zugang der Korrekturabzüge beim Kunden.
§ 4 Datenverwaltung und Abrufverfügbarkeit
Hinsichtlich Eintragungen in Branchenverzeichnissen, die VAB im Internet verwaltet, gewährleistet VAB eine jährliche Abrufverfügbarkeit der eingestellten Kundendaten von 95 Prozent. VAB übernimmt die Abrechnung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen. Dateninhalte prüft VAB nicht, insbesondere nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für die Dateninhalte ist der Kunde allein verantwortlich.
VAB behält sich vor, rechtswidrige Inhalte aus dem Internetportal zu entfernen. Soweit zumutbar, unterrichtet VAB den Kunden von einer beabsichtigten Entfernung von Inhalten aus dem Account des Kunden. Spätestens nach Entfernung eines Inhalts unterrichtet VAB den Kunden unverzüglich.
§ 5 Vergütung und Stornierung
Soweit eine Vergütung nicht abweichend vereinbart wird, gelten die Vergütungssätze der Preisliste von VAB in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung. Die Preisliste ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle des § 2 Abs. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtet sich die Vergütung von VAB nach Höhe und Breite der veröffentlichten Werbung. Soweit der Kunde Änderungen des Auftrags wünscht, die in nicht nur unerheblicher Weise von dem ursprünglichen Auftrag abweichen, sind die von VAB durchgeführten Änderungsleistungen nach Maßgabe der Preisliste von VAB gesondert zu vergüten. Der Kunde trägt in diesem Fall auch die erforderlichen Kosten, die im Falle einer Beauftragung Dritter entstehen.
Soweit der Kunde einen Auftrag vor der Veröffentlichung der Anzeige oder Beilage storniert, verringert sich die ursprünglich vereinbarte Vergütung zum Ausgleich für entstandene Aufwendungen und eingesetzte Arbeitszeit auf 85% dieser Vergütung, wenn VAB die erforderlichen Layout- und Satzarbeiten zum Zeitpunkt der Stornierung bereits fertig gestellt hatte. Waren die Layout- und Satzarbeiten von VAB noch nicht fertig gestellt, verringert sich die ursprünglich vereinbarte Vergütung auf 50% dieser Vergütung. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, die entstandenen Aufwendungen seien auch unter Berücksichtung der eingesetzten Arbeitszeit tatsächlich höher bzw. geringer als 85% bzw. 50%.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Die von VAB in Rechnung gestellten Leistungen zahlt der Kunde innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Rechnung. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und als Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto von VAB eingegangen bzw. bei Scheckzahlung die Gutschrift vorbehaltlos erfolgt ist. Skonti gewährt VAB nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 7 Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kommt nach Ablauf der in § 5 genannten Zahlungsfrist in Verzug. VAB ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. VAB ist bei Verzug des Kunden berechtigt, noch ausstehende vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nur gegen Vorauszahlung oder gegen Sicherheitsleistung in voller Höhe zu erbringen. VAB ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Verzug länger als vierzehn Tage andauert. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückhaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Soweit VAB auf Mitwirkungsleistungen des Kunden angewiesen ist und der Kunde diese Leistungen nicht ordnungsgemäß, insbesondere nicht rechtzeitig erbringt, tritt kein Verzug von VAB ein. In diesem Fall verlieren vereinbarte Termine ihre Verbindlichkeit.
§ 8 Haftung
VAB haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie gewährleistet insbesondere die drucktechnisch ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags, soweit der Kunde seinen diesbezüglichen Mitwirkungspflichten ebenfalls ordnungsgemäß nachgekommen ist. VAB haftet nicht, wenn sie aufgrund von Vorlagen, Vorgaben und/oder Freigaben des Kunden gehandelt hat. Für Leistungen, die VAB aufgrund von handschriftlich gefertigten Unterlagen des Kunden oder telefonischer Anweisungen des Kunden ausführt, übernimmt VAB keine Haftung hinsichtlich von Kommunikationsfehlern (Missverständnisse, Irrtümer etc.). Dies gilt nicht, soweit VAB einen Kommunikationsfehler erkannt hat oder erkennen musste.
Für eine von VAB zu vertretende Pflichtverletzung haftet VAB nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Verlangt der Kunde Schadensersatz, so haftet VAB nur für vorhersehbare Durchschnittsschäden und beschränkt auf fünf Prozent des Auftragswertes bzw. bei Veröffentlichung in einem Online-Branchenverzeichnis auf den Wert eines Jahresbeitrags. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern VAB im Einzelfall eine Garantie übernommen hat, ferner nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von VAB oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von VAB beruhen. Hinsichtlich anderer Schäden haftet VAB nur im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung hinsichtlich des eigenen Verhaltens sowie hinsichtlich des Verhaltens eines gesetzlichen Vertreters und Erfüllungsgehilfen.
Soweit Schadensersatzansprüche gegen VAB, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sind, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, nachdem der Anspruch entstanden ist.
Soweit Dritte Ansprüche gegen VAB wegen solcher Internetinhalte geltend machen, die der Kunde zur Einstellung in das Online-Branchenverzeichnis an VAB weitergegeben hat, stellt der Kunde VAB von der Haftung frei. Dies gilt insbesondere für die Verletzung von Schutzrechten Dritter.
§ 9 Kündigung der Eintragung im Online-Branchenverzeichnis
Der Vertrag kann hinsichtlich der Veröffentlichung im Online-Branchenverzeichnis von beiden Seiten gem. der vertraglichen Vereinbarung dazu gekündigt werden. Der Vertrag im Übrigen bleibt von dieser Kündigung unberührt.
§ 10 Datenschutz
VAB beachtet die deutschen Datenschutzbestimmungen und geht mit den persönlichen Daten des Kunden vertraulich um. VAB weist darauf hin, dass sie die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten verarbeitet und speichert.
Der Kunde willigt in die Erhebung, Speicherung, Nutzung, Weitergabe und ggf. Änderung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Abwicklung des Vertrages mit VAB erforderlich ist. VAB ist berechtigt, personenbezogene Daten für Maßnahmen der Kundenpflege (Marketingaktionen etc.) zu verwenden und an Dritte weiterzugeben. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen. VAB verpflichtet sich für diesen Fall, die personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sobald das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist.
§ 11 Rückgabe von Unterlagen und Aufbewahrungspflicht
Nach Beendigung bzw. Durchführung des Vertrags gibt VAB Druckunterlagen des Kunden nur nach einer ausdrücklichen Aufforderung zurück. VAB bewahrt Unterlagen des Kunden, die dieser nicht ausdrücklich zurückfordert, drei Monate auf. Nach Ablauf diese Frist ist VAB berechtigt, die Unterlagen zu vernichten bzw. entsprechende Daten zu löschen.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen VAB und dem Kunden ergebenden Leistungspflichten ist der Sitz von VAB, wenn nicht die Vertragsparteien ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist ausschließlich der allgemeine von VAB, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Juli 2009