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Schulkind
Maskenpflicht im Unterricht hin oder her: Viele Bremer Schülerïnnen und auch Kita-Kinder haben in diesem Herbst schon Bekanntschaft mit Quarantäne aufgrund von Corona gemacht, viele werden sie noch machen. Aber was bedeutet es eigentlich für den Rest der Familie, wenn das eigene Kind 14 Tage zuhause bleiben muss? Und woher wissen Eltern, wann das eigene Kind krank ist oder ob sie vielleicht sogar selbst einen Coronfall melden müssen? Und welche Familienmitglieder müssen zum Test und wer muss wann zuhause bleiben? Gerade jetzt in der Husten- und Schnupfen-Jahreszeit ist die Unsicherheit unter Eltern besonders groß, wilde Gerüchte auf dem Spielplatz und in WhatsApp-Gruppen machen die Runde.
Das Gesundheitsamt Bremen hat die wichtigsten Informationen und Handlungsvorgehen speziell für Betreuerïnnen, Lehrkräfte sowie Eltern von Kita- und Schulkindern veröffentlicht.
So lauten sie:
1. Grundsätzlich gilt: Kinder, die Fieber (also 38 °C und mehr) haben oder eindeutig krank sind, gehören nicht in die Kita oder die Schule.
2. Bei einem oder mehreren dieser Symptome bleibt das Kind zu Hause:
- Fieber (mehr als 38 °C Körpertemperatur)
- Fieber und starker Husten
- starke Atmungssymptome
- grippeähnliche Symptome wie Gliederschmerzen, Schüttelfrost, unübliche Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Kurzatmigkeit
- plötzlich aufgetretener anhaltender Husten
- Halsschmerzen
- Durchfall und Erbrechen
Zusätzlich sollten die Erziehungsberechtigten mit dem Kinderarzt Kontakt aufnehmen.
Das Kind darf 24 Stunden nach seiner Genesung ohne Auflagen wieder in die Einrichtung gehen. Die Vorlage eines Attests oder eines negativen Testergebnisses ist nicht erforderlich. Eine Bescheinigung der Erziehungsberechtigten, dass das Kind wieder gesund ist, kann bei Bedarf bei der Einrichtung abgegeben werden.
3. Wenn direkter Kontakt zu einer positiv auf Corona getesteten Person bestanden hat oder sogar ein positives Testergebnis für das Kind vorliegt, darf es nicht in die Einrichtung. In diesem Fall wird sich das Gesundheitsamt im Rahmen seiner Ermittlungen automatisch mit den Eltern in Verbindung setzen.
4. Bei diesen Symptomen darf ein Kind die Einrichtung besuchen: (vorausgesetzt das Kind hatte keinen Kontakt zu einer positiv auf Corona getesteten Person)
- laufende Nase und/oder einfacher Schnupfen, wenn sich das Kind ansonsten wohl fühlt
- Niesen und Husten aufgrund von Heuschnupfen oder einer Pollenallergie
- gelegentliches Husten, wenn das Kind ansonsten gesund ist
Quarantäne
Wenn ein Kind aufgrund Corona in der Lern- oder Kita-Gruppe in Quarantäne, aber selbst nicht erkrankt ist, gilt die Isolierung nur für das Kind, nicht für die übrigen Familienmitglieder. Ist das eigene Kind positiv, müssen auch die direkten Kontaktpersonen zuhause bleiben. Über die Dauer der Quarantäne und ob weitere Familienmitglieder getestet werden müssen, werden die Eltern vom Gesundheitsamt detailliert informiert.
Weitere Informationen gibt es online beim Gesundheitsamt.