Manchmal wird einfach alles zu viel im Alltag mit Job und Familie. Der Haushalt ist kaum noch zu bewältigen, die Arbeitszeit reicht nicht aus, um alle Aufgaben im Job zu erledigen, der Druck steigt und steigt ... Und dann kommen körperliche Symptome hinzu: Der Rücken schmerzt, der Schlafentzug macht antriebslos, dauermüde und anfällig für Infekte. Spätestens jetzt ist der richtige Zeitpunkt, eine Kur zu beantragen. Mutter- oder Vater-Kind-Kuren ermöglichen den Elternteilen, gemeinsam mit ihren Kindern eine Auszeit weit weg von den üblichen Anforderungen im Haushalt und Job. Im Mittelpunkt der Kur steht eine Mischung aus Therapien und Anwendungen, die individuell zusammengestellt werden. Dazu gehören Entspannungsübungen, therapeutische Gespräche, Bewegungsübungen oder Beratung in Erziehungsfragen. Während des Kuraufenthaltes lernen die Mütter und Väter ihren Alltag zukünftig stressfreier zu organisieren.
Kuren dienen der Prävention von Erkrankungen und bieten Hilfe zur Selbsthilfe.
Jemand, der eine Kur beantragt, sollte Beschwerden haben, zum Beispiel ein Erschöpfungssyndrom, Schlaf- oder Konzentrationsstörungen, aber keine akute Krise. Mit der Kur soll verhindert werden, dass aus der Erschöpfung eine schwerwiegende oder chronische Erkrankung wird.
Wie stelle ich einen Antrag?
Zuerst geht es zum Arzt: Wer eine Kur beantragen möchte, braucht eine ärztliche Verordnung – das Formular 64 – vom Haus- oder Facharzt, die dann an die Krankenkasse weitergeleitet werden muss. Ein Kuraufenthalt dauert in der Regel 21 Tage. Eine erneute Maßnahme ist im Normalfall frühestens vier Jahre nach der letzten Kur möglich.
Wer übernimmt die Kosten?
Eine Kur ist eine nach dem Sozialgesetzbuch vorgesehene Leistung der Krankenkassen. Die Kosten werden für gesetzlich Versicherte bis auf 10 Euro Zuzahlung pro Tag übernommen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Bis zu 90 Prozent der Fahrtkosten werden ebenfalls von der Kasse erstattet (mindestens 5 und höchstens 10 Euro Eigenanteil). Anders sieht es bei privat Versicherten aus: Private Krankenkassen zahlen nur bei entsprechender Zusatzversicherung, auch die Kosten für die Kinder müssen teilweise selbst getragen werden.
Bei niedrigen Einkommensverhältnissen können Mütter und Väter von einem Teil der Zuzahlung befreit werden. Ob eine Befreiung möglich ist, hängt vom Bruttoeinkommen ab: Die Selbstbeteiligung bei Zuzahlungen darf gesetzlich nicht über zwei Prozent (ein Prozent bei chronisch Kranken) des Bruttoeinkommens liegen. Trifft das zu, muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Wer sich unsicher ist, kann sich direkt an die Krankenkasse oder an eine Beratungsstelle wenden.
Was mache ich bei Ablehnung?
In der Regel dauert es einige Wochen, bis der Antrag bewilligt wird. Wird der Antrag abgelehnt, lohnt es sich, Widerspruch einzulegen – über 50 Prozent der Anträge werden durch den Widerspruch noch bewilligt. Wer sich bei der Formulierung der Begründung unsicher ist, sollte unbedingt den Arzt bzw. eine Beratungsstelle um Unterstützung bitten.
Wie finde ich eine Klinik? Patientïnnen haben ein Mitspracherecht bei der Wahl der Einrichtung. Wie aber findet man eine passende Kurklinik? Sowohl Ärztïnnen als auch Kur-Beraterïnnen haben einen guten Überblick über Kurkliniken und deren Schwerpunkte. Wer eine erste Auswahl getroffen hat, sollte genau prüfen, ob die Klinik medizinische und therapeutische Angebote bereitstellt, die zur gesundheitlichen Situation passen. Wie sieht es mit der Kinderbetreuung aus, ist eine Ganztagsbetreuung gewünscht oder ist es wichtig und förderlich, Zeit mit dem Kind zu verbringen? Wie wichtig ist die Region? Kurkliniken an der See sind sehr beliebt, entscheidend ist letztendlich aber das medizinische Profil.
Mit oder ohne Kinder?
Kinder können bis zum Alter von 12 Jahren, unter Umständen auch bis 14 Jahren, mitgenommen werden, wenn es notwendig ist, dass sie Vater oder Mutter begleiten oder keine Betreuung gefunden werden kann. Alle Kliniken bieten eine qualifizierte Kinderbetreuung an. Sind die Kinder älter als 14 Jahre, wird empfohlen, sie beim anderen Elternteil, Familienangehörigen oder Freunden unterzubringen.
Gibt es besondere Richtlinien für Väter?
Eine Kur ist für den Elternteil gedacht, der die Haupterziehungsverantwortung hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den Vater oder die Mutter handelt. Zwar steigt die Nachfrage nach Vater-Kind-Kuren stetig, allerdings sind es nach wie vor deutlich mehr Frauen, die Kuren beantragen. Inzwischen gibt es einige Kurkliniken, die sich auf Vater-Kind-Maßnahmen spezialisiert haben, so zum Beispiel das Müttergenesungswerk: muettergenesungswerk.de/vaterkuren.html.
Wie geht es nach der Kur weiter?
Am Ende einer Kurmaßnahme ist es wichtig, dass die Väter oder Mütter möglichst viele der Kurinhalte in den laufenden Familienalltag integrieren, indem sie weiterhin Sportangebote wahrnehmen. Hier ist ein gewisses Maß an Eigenregie gefordert. Auch dabei unterstützen die Beratungseinrichtungen und viele Krankenkassen bieten Kurse zu Stressbewältigung, Bewegung oder Ernährung an.
Weiterführende Tipps und Anlaufstellen
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Kuren für Mütter, Väter und Kinder
- DRK-Kur und Reha gGmbH, Klaus-Groth-Platz 1, Kiel, 0431-5707530, www.mutter-vater-kind-kur.org
- Die Arbeitnehmerkammer Bremen hat eine detaillierte Broschüre zu Mutter-/Vater-Kind-Kuren herausgebracht und berät auch zu arbeitsrechtlichen Fragen: arbeitnehmerkammer.de
- Deutscher Arbeitskreis für Familienhilfe e.V., Herdentorsteinweg 43, 0421-170324, ak-familienhilfe.de
- Sozialdienst katholischer Frauen e. V., Kolpingstr. 7, 0421-2007432, skf-bremen.de/werdende-muetter-und-vaeter/kurenberatung/kurenberatung
- Eltern & Kind Kliniken Dienstleistungs GmbH, Millberger Weg 1, Neuhaus am Inn, 08503-900435, mutter-kind.de