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Pflege Familie Alleinerziehend Mutter und Kind
600 Pflegefamilien gab es 2016 in Bremen. Ende 2023 waren es nur noch 533. Diesem Rücklauf will der Bremer Senat mit einer Zahlung von 850 Euro entgegenwirken.
Seit dem 1. August 2024 können Pflegefamilien den Betrag monatlich zusätzlich zum Pflegegeld erhalten, wenn sie Elternzeit für die Aufnahme eines Kindes in Anspruch nehmen. Die Zahlung soll vergleichbar zum Elterngeld Verdienstausfälle zumindest teilweise ausgleichen, denn eine stabile und vertrauensvolle Bindung zu einem Pflegekind aufzubauen, erfordert sehr viel Zeit, die eine (Vollzeit)-Berufstätigkeit kaum zulässt. Die elterngeldähnliche Leistung erhält die hauptbetreuende Pflegeperson von Kindern unter 8 Jahren. Sie gilt zunächst nur in der Stadt Bremen, eine Ausweitung auf Bremerhaven wird geprüft. Die 850 Euro werden zusätzlich zu den pauschalen Pflegegeldleistungen gezahlt, die im Durchschnitt bei 1.900 Euro im Monat liegen.
Zuständig für die Vermittlung von Pflegekindern im Bundesland Bremen ist die gemeinnützige Gesellschaft PiB (Pflegekinder in Bremen) – Geschäftsführerin Judith Pöckler-von Lingen hofft:
Die elterngeldähnliche Sonderleistung für Pflegeeltern kann ein entscheidender Schritt sein, um mehr Menschen, zum Beispiel auch Alleinerziehende, für diese verantwortungsvolle und sinnstiftende Aufgabe zu gewinnen.
Das Modellprojekt ist vorerst bis Ende 2029 befristet. Perspektivisch ist geplant, das Elterngeld für Pflegefamilien bundesrechtlich zu verankern. Nach Erfahrungen aus Hannover hat die elterngeldähnliche Leistung dazu geführt, dass sich jährlich sechs bis sieben Familien zusätzlich entschließen, ein Pflegekind aufzunehmen. In Bremen warten derzeit zwölf Kinder unter 3 Jahren auf Aufnahme in eine Pflegefamilie oder auf einen dauerhaften Platz im Heim (Stand: 30. April 2024).
Wer sich vorstellen kann, ein Pflegekind in Vollzeit- oder Übergangspflege aufzunehmen, erhält alle Informationen unverbindlich und auf Wunsch vertraulich bei PiB - Pflegekinder in Bremen.