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Kinderwunsch, Schwangerschaft, Reproduktionsmedizin
2022 startet in Bremen mit einer guten Nachricht für ungewollt kinderlose Paare – egal, ob hetero- oder gleichgeschlechtlich, mit oder ohne Trauschein.
In Deutschland ist laut des Bundesgesundheitsministeriums etwa jedes zehnte Paar auf reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen. Im Rahmen der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ können Paare seit dem 1. Januar 2022 endlich auch in Bremen einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung erhalten. Insgesamt zwölf Bundesländer beteiligen sich an der Initiative, aber nur vier – darunter auch Bremen - unterstützen auch gleichgeschlechtliche Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen aus Landesmitteln. Vor der Gesetzesänderung übernahmen die Krankenkassen die Kosten lediglich bei verheirateten, heterogeschlechtlichen Paaren.
Angeschoben wurde der Beschluss von Dringlichkeitsanträgen, die die FDP-Fraktion seit 2019 jedes Jahr an die Bremische Bürgerschaft richtete, denn nur durch die Förderung durch das Bundesland Bremen kann zusätzlich eine Förderung durch das Bundesministerium abgerufen werden. Beide Förderungen ergänzen die Leistungen der Krankenkasse und entlasten den finanziellen Eigenanteil damit zusätzlich. Gefördert werden ausschließlich Behandlungen nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).
Wer kann die Förderung beantragen?
- Verschiedengeschlechtliche, gleichgeschlechtliche oder diverse Ehepaare, bei denen mindestens eine Person über weibliche Fortpflanzungsorgane verfügt.
- Gleichgeschlechtliche Lebenspartner:innen, bei denen mindestens eine Person über weibliche Fortpflanzungsorgane verfügt, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz zusammen leben oder
- in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebende verschiedengeschlechtliche oder gleichgeschlechtliche Paare, bei denen mindestens eine Person über weibliche Fortpflanzungsorgane verfügt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung aus Mitteln des Landes und des Bundes gewährt. Sofern nicht genügend Bundesmittel zur Verfügung stehen oder die Voraussetzungen für die Förderung durch Bundesmitteln nicht vorliegen, wird nur der Anteil des Landes als Zuwendung gewährt. Zuwendungsfähig sind ausschließlich die entstehenden Kosten für die Behandlung. Verwaltungskosten werden nicht erstattet. Insgesamt stehen im Land Bremen pro Jahr 80.000 Euro als Förderung zur Verfügung.
Auch Lena Hartwich, Beraterin bei pro familia Bremen, begrüßt Bremens Beteiligung:
Für einige Menschen werden die neuen Förderrichtlinien lebensverändernd sein. Bisher war Menschen mit geringem Einkommen ein Zugang zu medizinischen Verfahren oftmals unmöglich. Zudem springt Bremen besonders bei den Menschen ein, die keine Unterstützung durch die Krankenkassen oder den Bund bekommen.
Rechenbeispiele für Kinderwunsch-Förderung in Bremen
Für Kinderzeit Bremen erklärt Lena Hartwich die Kostenbeteiligung in drei Beispielen, die je nach konkretem Fall variieren können. Im realen Fall können weitere Faktoren wie zusätzliche medizinische Leistungen, die nicht von den Krankenkassen getragen werden, dazukommen. Die Beteiligung der Krankenkassen gilt zudem nur ab und bis zu einem bestimmten Alter und nur bis zum dritten Versuch. Bei den gleichgeschlechtlichen Paaren kommen u.a. noch Kosten für die Samenbank hinzu.
Ausgehend von einer fiktiven Summe für den ersten Versuch einer ICSI-Behandlung über 4000 Euro, könnte die Kostenübernahme in drei verschiedenen Fällen auf Basis der Informationen der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz vom 28.12.2021 so aussehen:
1. Bei einem verschiedengeschlechtlichen Ehepaar
trägt die Krankenkasse 50 Prozent der Gesamtkosten, das entspräche also 2000 Euro. Von den verbleibenden 2000 Euro übernimmt der Bund 25 Prozent, also in diesem Fall 500 Euro. Das Land Bremen übernimmt nochmals bis zu 25 Prozent vom Eigenanteil. Allerdings liegt der Höchstbetrag nach der Bekanntmachung der Senatorin über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur assistierten Reproduktion vom 17.12.2021 bei 450 Euro. Somit bliebe ein Eigenanteil von 1050 Euro.
2. Bei einem unverheirateten verschiedengeschlechtlichen Paar
trägt die Krankenkasse keine Behandlungskosten. Von den 4000 Euro Gesamtkosten übernimmt der Bund bis zu 25 Prozent. Ob in diesem Beispiel also 1000 Euro aus Bundesmitteln getragen werden, oder ob eine Deckelung vorliegt, geht allein aus der Bekanntmachung nicht hervor. Das Land Bremen übernimmt ebenfalls bis zu 25 Prozent des Eigenanteils, höchstens aber 900 Euro. Somit bliebe in diesem Beispiel ein Eigenanteil von 2100 Euro.
3. Bei einem gleichgeschlechtlichen weiblichen Paar
trägt die Krankenkasse ebenfalls keine Behandlungskosten. Auch der Bund fördert die Behandlung nicht. Dafür übernimmt das Land Bremen von den 4000 Euro bis zu 50 Prozent der Kosten. Die Höchstsumme liegt in diesem Falle bei 1300 Euro. Somit bliebe in diesem Beispiel ein Eigenanteil von 2700 Euro.
Beratungsstellen
- pro familia Bremen
- Kinderwunsch Bremen
- Praxis für Humangenetik
- DIAKO - Bremer Zentrum für Fortpflanzungsmedizin
- Hier geht es direkt zum Kinderwunschbehandlungsantrag für das Land Bremen.
- Der online-Service für den Bewilligungsantrag ist hier zu finden.
- Der online-Service für den Auszahlungsantrag ist hier erreichbar.
- Mehr Informationen zu den Voraussetzungen und der Höhe der Förderung sind hier abrufbar.
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