Hoppla, diese Neuigkeit kommt plötzlich: Kurz nach den Sommerferien verkündet die Senatorin für Kinder und Bildung die Neuordnung des Anmeldeverfahrens für Grundschulen in Bremen.

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Schulkind
Wer sich auf den bisherigen Anmeldezeitraum im Januar des Einschulungsjahres eingestellt hat, muss jetzt schnell sein: Kinder, die im August 2019 eingeschult werden sollen, müssen nun schon zwischen dem 15. und 30. Oktober 2018 angemeldet werden.
Zu den 2019 einzuschulenden Kindern gehören alle, die vor dem 30. Juni 2019 sechs Jahre alt werden. In der Regel erhalten die Eltern im September einen Brief der Bildungsbehörde mit allen Informationen zur Anmeldung. Über die darin mitgeteilte Internetadresse können die Eltern erfahren, welche Grundschule für ihr Kind zuständig ist.
Auch für die sogenannten Karenzzeitkinder gibt es eine neue Regelung: Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2019 sechs Jahre alt werden, können nach einem schulärztlichen Gutachten ebenfalls eingeschult werden. Eltern von Kindern, die erst zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 31. Januar 2020 sechs Jahre alt werden, müssen bei der zuständigen Grundschule einen speziellen Antrag stellen, wenn ihr Kind 2019 eingeschult werden soll. Über den Antrag entscheidet die zuständige Grundschule auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung sowie der Einschätzung der Kita. Die Untersuchungen durch den schulärztlichen Dienst finden ab November statt. Auch dazu werden die Eltern im September von der Senatorin angeschrieben.
An der Entscheidung zur neuen Frist haben der Zentrale Elternbeirat Bremen, der Grundschulverband sowie Vertreter der Schulleitungen mitgewirkt. Der ZEB lädt daher betroffene Eltern zu einer Informationsveranstaltung am 26. September um 19 Uhr in der Oberschule am Barkhof ein.
Weitere Informationen gibt's auf der Senatshomepage.