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Kita Erzieher
Muss ich zahlen, obwohl mein Kind nicht betreut wird? Was ist mit den Verpflegungspauschalen in Krippe und Hort? Viele Eltern können jetzt ein bisschen aufatmen...
Der Bremer Senat hat am 31. März beschlossen, die Beiträge für Krippen, Horte und die Mittagessenpauschale ab dem 1. April zu erstatten. Davon profitieren alle zahlungspflichtigen Familien mit Kindern in allen beitragspflichtigen Betreuungsangeboten, Kindertageseinrichtungen (inklusive Elternvereinen), Horten und der Kindertagespflege. Neben dem Betreuungsbeitrag wird auch die Pauschale von 35 Euro für die Mittagsverpflegung erstattet. Davon profitieren rund 8.500 Kinder in der Stadt Bremen.
Begründet hat der Senat seine Entscheidung mit der Tatsache, dass sich neben der nicht erbrachten Betreuungsleistung auch die finanzielle Lage mancher Familien zum Beispiel durch Reduzierung der Arbeitszeit, Kurzarbeit und unbezahlte Urlaubstage erheblich verschlechtert. Die Maßnahme soll helfen, diese prekären Situationen in Familien zu mildern.
"Wir arbeiten jetzt an einer möglichst pragmatischen Lösung für die praktische Umsetzung der Erstattung. Sobald dieser Prozess geklärt ist, werden wir umgehend die Eltern informieren“, erklärt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung. So viel steht schon fest: Die Erstattung für die Stadt Bremen läuft automatisiert, von den Erziehungsberechtigten müssen keine Anträge gestellt werden. Über den Ablauf in Bremerhaven wird noch entschieden.