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Kindergrundsicherung, Kindergeld, Kinderbonus
Am 28. August 2023 haben sich Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) nach monatelangem Streit endlich über die Kindergrundsicherung geeinigt, die Kinder aus der Armut holen und gleiche Chancen für alle Kinder und Jugendlichen schaffen soll.
Bis 2025 müssen die konkreten Eckpunkte nun entwickelt werden, bislang steht nur fest, dass in der Kindergrundsicherung dann bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Bürgergeld für Kinder beziehungsweise der Kinderzuschlag gebündelt werden.
Generelle Leistungserhöhungen wird es nicht geben,
stellte Lindner aber fest.
Was sich mit der Kindergrundsicherung ab 2025 ändert
- Statt des bisherigen Kindergeldes soll es einen einkommensunabhängigen Garantiebetrag von 250 Euro pro Kind geben. Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag ersetzen dann als Kindergrundsicherung das Kindergeld.
- Der befristete Sofortzuschlag (aktuell 20 Euro) fällt weg und soll stattdessen im Kinderzusatzbetrag aufgehen. Dafür wird das Kinder-Existenzminimum neu berechnet und Grundlage für den künftigen Kinderzusatzbetrag sein. Wie hoch die Zahlungen ausfallen, ist bislang unklar, weil die dafür benötigten Daten des Statistischen Bundesamtes für die Berechnung noch fehlen. Durch die Zusammenführung unterschiedlicher Unterstützungsleistungen soll es aber zu keiner Verschlechterung kommen.
- Eltern, die Bürgergeld bekommen und nebenbei arbeiten, dürfen künftig mehr Einkommen behalten: Laut der Eckpunkte der Kindergrundsicherung sollen alle Kinder beim Bezug des Kinderzusatzbeitrags künftig gleichbehandelt werden. Aktuell müssen Eltern beim Bürgergeld zwischen 80 und 90 Prozent vom zusätzlichen Einkommen abgeben, ab 2025 sollen es 45 Prozent sein.
- Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss sollen künftig zu 45 Prozent statt wie bisher im Bürgergeld zu 100 Prozent angerechnet werden. Damit können Kinder, die bisher Bürgergeld erhalten haben, mehr Geld behalten. Der Unterhaltsvorschuss wird künftig bis zum Schuleintritt ohne Mindesteinkommensgrenze und nach dem Schuleintritt ab einer Mindesteinkommensgrenze von 600 Euro gezahlt.
Die Kindergrundsicherung soll online und einfach zu beantragen sein, es soll nur eine Anlaufstelle für alle Kinderleistungen geben: den Familienservice der Bundesagentur für Arbeit. Mit einem Kindergrundsicherungs-Check soll mithilfe automatisierter Prüfungen datenschutzkonform geprüft werden können, ob eine Familie Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat.
Im Bundesland Bremen leben derzeit (2023) rund 133.000 Minderjährige, davon rund 33.000 im Bezug von Bürgergeld (früher: "Hartz IV") und weitere 10.000 im Bezug des Kinderzuschlags. Kinderzuschlag wird Familien gewährt, deren Einkommen so hoch ist, dass sie keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, aber so niedrig, dass sie das Wohngeld als einzige Sozialleistung beziehen können.
Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 vor allem Familien zugutekommen, die den Kinderzuschlag bekommen könnten, aber bisher keinen Antrag gestellt haben. Schätzungen auf Bundesebene gehen davon aus, dass bisher nur ein Drittel bis die Hälfte der anspruchsberechtigten Familien den Kinderzuschlag beantragt haben. Nach einer überschlägigen Kalkulation könnten damit im Zuge der Kindergrundsicherung 10.000 bis 20.000 Kinder in Bremen zusätzlich den Kinderzuschlag bekommen.