
© panthermedia.net/Diego Cervo
Kita und Kindergarten
Am Dienstag, den 19. Mai, hat der Bremer Senat beschlossen, Eltern sämtliche Kita-Gebühren und die Verpflegungspauschalen für Kita- und Schulkinder bis einschließlich Juli zu erstatten. Das gilt auch für Familien, deren Kinder in der Notbetreuung untergebracht waren. Bürgermeister Andreas Bovenschulte begründet die Entscheidung damit, dass "trotz Notbetreuung nur eine begrenzte Leistung erbracht wurde und die Belastungen für die Eltern ohnehin sehr hoch sind." Finanziert werden die Mindereinnahmen und Mehrausgaben von rund 6 Millionen Euro aus dem Bremer Haushalt.
In dieser Senatssitzung wurde außerdem die Öffnung von Tanzschulen und Fitnesstudios ab dem 27. Mai beschlossen. Dann ist auch sämtlicher Sport in geschlossenen Räumen unter Auflagen wieder erlaubt. Nachzulesen sind die Auflagen im Sportkonzept der fünften Corona-Verordnung Bremens, die in diesen Tagen hier veröffentlicht wird.
Ab dem 1. Juni dürfen dann auch die Freibäder wieder öffnen, die Bremer Bäder Gesellschaft will dann mit dem Stadionbad am 8. Juni beginnen, alle weiteren Freibäder sollen möglichst bis zum 15. Juni nachziehen. Schon ab sofort dürfen Flohmärkte unter freiem Himmel wieder veranstaltet werden.
Senatorin Anja Stahmann betonte aber: „Die weitere Öffnung ist kein Zeichen, dass die Krise überwunden ist. Wir müssen weiterhin darauf achten, das Infektionsgeschehen in einem handhabbaren Korridor zu steuern.“ Daher könne nicht darauf verzichtet werden, in geschlossenen Räumen Vorgaben für die verfügbare Fläche zu machen. „Kleine Fitness-Studios werden es weiterhin schwer haben, wenn sie den Betrieb überhaupt wiederaufnehmen können“, sagte sie.
Aktuelle Mitteilungen zu weiteren Lockerungen können auf der Webseite des Bremer Senats nachgelesen werden.