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Eltern
Wie häufig darf ich mein Kind nach der Trennung sehen und wer legt diese Zeiten fest?
Viele Eltern sind nach der Trennung verunsichert, wer bestimmt, wie häufig das Kind Kontakt mit dem anderen Elternteil hat, bei dem es nicht wohnt. Grundsätzlich ist es so, dass es keine gesetzliche Regelung oder Vorgaben für die Umgangszeiten gibt. Die Eltern selbst sollen nach einer Trennung eine Vereinbarung treffen, die dem Wohl des Kindes gerecht wird.
Wenn Eltern nach der Trennung die Betreuungszeiten des Kindes hälftig untereinander aufteilen, spricht man vom Wechselmodell. Dieses Modell funktioniert am besten dann, wenn die Kindeseltern sich gut verstehen und auch gut miteinander kommunizieren können, da beim Wechselmodell viele Absprachen getroffen werden müssen.
Beim Residenzmodell haben die Kinder den Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil und der andere Elternteil hat das Umgangsrecht. Dabei kann zum Beispiel geregelt sein, dass das Kind alle vierzehn Tage am Wochenende beim getrenntlebenden Elternteil verbringt und manchmal noch zusätzlich einen Tag in der Woche. Oder es wird ein langes Wochenende zum Beispiel alle vierzehn Tage von Freitag bis Montag oder Donnerstag bis Montag vereinbart. Ferien und Feiertage werden dabei häufig hälftig geteilt.
Beim Nestmodell leben die Kinder in einem Haushalt, in dem die Eltern abwechselnd die Kinder betreuen. Dies ist jedoch die teuerste und seltenste Regelung, da drei Wohnungen vorhanden sein müssen.
Wer legt den Umgang fest?
Wenn es Eltern nach einer Trennung nicht gelingt, den Umgang einvernehmlich untereinander zu regeln, können sie Gespräche beim Jugendamt vereinbaren, das vermittelnd tätig sein kann. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, damit dieser dem anderen Elternteil einen Vorschlag zur Umgangsregelung unterbreitet. Nur wenn die Eltern auch dann unterschiedlicher Auffassung bleiben, muss ein Antrag auf Umgang beim Familiengericht gestellt werden. Bei einem familiengerichtlichen Verfahren wird dann geprüft und festgelegt, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Zur Autorin:
Dr. Alexandra Kasten ist Fachanwältin für Familienrecht und veröffentlicht im Magazin Kinderzeit Bremen regelmäßig ihre Kolumne zu relevanten und aktuellen Themen des Familienrechts. Ihre Bremer Kanzlei ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Familienrecht & Mediation, Dr. jur. A. Kasten, Humboldtstr. 11-13, 28203 Bremen, 0421-25804690, kontakt@familienrecht-bremen.de, familienrecht-bremen.de