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Schwanger, Bremen, Corona, Impfung
Jeweils zwei Kontaktpersonen von schwangeren Bremerinnen können seit dem 15. April 2021 einen Termin zur Impfung gegen das Coronavirus vereinbaren. Damit werden sie in die Priorisierungsgruppe II vorgezogen. Dabei muss es sich nicht um den Kindsvater oder andere Verwandte handeln, auch Freund:innen, die die Schwangere begleiten, sind berechtigt.
Schwangere im Land Bremen erhalten dazu über ihre betreuenden Gynäkolog:innen ein Informationsschreiben mit Termin-Codes für zwei Impftermine. Die gynäkologische Praxis trägt nach Absprache mit der Schwangeren die Namen von zwei engen Kontaktpersonen in jeweils ein Formular der Gesundheitsbehörde ein und bestätigt die Richtigkeit durch ihren Praxis-Stempel und Unterschrift. Die beiden Formulare enthalten jeweils einen Termincode, mit welchem dann in den Impfzentren in Bremen und Bremerhaven Impftermine vereinbart werden können. Alternativ kann mit demselben Formular ein Termin bei einem Hausarzt oder einer Hausärztin vereinbart werden.
Auch enge Kontaktpersonen, die ihren Erstwohnsitz nicht in Bremen haben, können in Bremen mit diesem Verfahren einen Impftermin in einem der Impfzentren vereinbaren und in Bremen geimpft werden. Für die Impfung in einer hausärztlichen Praxis ist dies allerdings nur für Personen möglich, die bereits zum bestehenden Patientenstamm der jeweiligen Praxen gehören.