© SpielRäume, Senat Bremen
Spielplatz SpielRäume schaffen
Für das Projekt "SpielRäume schaffen" des Deutschen Kinderhilfswerks stellt das Land Bremen auch in diesem Jahr wieder 75.000 Euro zur Verfügung, weitere 10.000 steuert das Deutsche Kinderhilfswerk bei.
Beantragen dürfen die Fördermittel nicht nur größere Initiativen, Vereine oder freie Träger, sondern auch Straßen- und Hausgemeinschaften, Familien, Elterngruppen und sogar Einzelpersonen. Voraussetzung für die Förderung mit bis zu 5.000 Euro je Einzelprojekt ist unter anderem, dass Kinder in die Planung mit eingebunden werden.
Auch Sozial-Senatorin Anja Stahmann weiß: „Wenn Kinder früh die Erfahrung machen, dass sie ihre eigene Lebenswelt gestalten können, dass sie dafür manchmal Kompromisse eingehen müssen und die eigenen Ideen nur zusammen mit anderen umsetzen können, dann ist das eine wichtige Basis für demokratisches Handeln.“
Um mangelnder Bewegung und zunehmender Wohnraumverdichtung sowie wachsenden Verkehrsflächen und vernachlässigten Spielräumen entgegenzuwirken, sollen wirkungsvolle Konzepte zur Bewegungsförderung von Kindergärten und Schulen, aber auch in der Nachbarschaft unterstützt werden. Dazu zählen öffentlich zugängliche Spiel-, Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, die möglichst im unmittelbaren Wohnumfeld liegen. Das kann zum Beispiel auf Plätzen, Höfen und freien Flächen sein, in Baulücken, verkehrsberuhigten Straßen, auf Schulhöfen oder Kita-Außenflächen, sogar in Vorgärten, im Abstandsgrün zwischen Wohnblöcken, auf Sportplätzen, in Kleingartenanlagen, öffentlichen Gebäuden oder Miethäusern, als einzelne Spielaktionen im öffentlichen Interesse, auf Straßen als „Temporäre Spielstraßen“ sowie kinderfreundliche Verbindungswege zwischen verschiedenen Spielorten.
In den offiziellen Förderungsbedingungen heißt es dazu: "Gefördert werden Anschaffung und Aufbau fest installierter größerer Spielgeräte, auch mobile Spielgeräte für Spielaktionen und temporäre Spielstraßen, wenn diese vor Ort sicher aufbewahrt und den Spielenden regelmäßig zur Verfügung gestellt werden. Es werden nur kostenfreie und öffentlich zugängliche Angebote gefördert."
Hier geht es direkt zum Antragsformular. Die Förderrichtlinien sind hier erläutert.